Fragen und Antworten – FAQ

Unser Wissenscenter

Hier gibt es Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Wenn doch etwas unklar sein sollte, hilft unser Team gerne weiter.

Schulen und Lehrkräfte

Wer kann an der Kampagne "Aktion Tagwerk" teilnehmen?

An der Kampagne „Aktion Tagwerk – Dein Einsatz zeigt Wirkung“ können alle Schulformen teilnehmen. Angemeldet werden können die gesamte Schule, Jahrgangsstufen, Klassen oder einzelne AGs. Die Teilnahme ist für alle Schüler:innen freiwillig, der Aktionstag gilt als Schulveranstaltung.

Wie kann unsere Schule teilnehmen?

Die Schule kann zwischen drei Teilnahmeformen wählen: dem klassischen Tagwerk-Job, Spendenlauf und (Kreativ-)Aktionen. Wenn die Schule im Anmeldebogen alle drei Formen angibt, können die teilnehmenden Schüler:innen frei wählen.

Wie alt müssen die Schüler:innen sein, um am Aktionstag "Jobben" zu gehen?

Gemäß der Bewertung des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) ist die Teilnahme von Schüler:innen an der Kampagne „Aktion Tagwerk – Dein Einsatz zeigt Wirkung“ grundsätzlich keine Beschäftigung im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes, da der Aktionstag in Form einer Schulveranstaltung stattfindet und dabei der pädagogische und soziale Zweck im Vordergrund stehen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz findet daher auf Tätigkeiten im Rahmen des Aktionstages keine unmittelbare Anwendung. Demnach dürfen auch Schüler:innen unter 13 Jahren am Aktionstag einer ihrem Alter angemessenen Tätigkeit nachgehen.

Wie verläuft die Anmeldung?

Die Anmeldung erfolgt, sobald wir den von Ihnen vollständig ausgefüllten Anmeldebogen erhalten. Sie können uns diesen per E-Mail, Fax oder Post zukommen lassen.

Wie erhält unsere Schule die benötigten Materialien?

Die Materialien können Sie mit dem Anmeldebogen bestellen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Versendungen gesammelt erfolgen und somit unter Umständen etwas mehr Zeit beanspruchen. Einen Großteil der Materialien finden Sie auch im Downloadbereich.

Was geschieht mit den ausgefüllten Arbeitsvereinbarungen und Laufkarten nach unserem Aktionstag?

Bitte schicken Sie die ausgefüllten Arbeitsvereinbarungen und Laufkarten gesammelt an folgende Adresse:

Bundesbüro Stiftung Tagwerk
Walpodenstr. 10
55116 Mainz

Auf welches Konto wird der am Aktionstag erzielte Erlös überwiesen? Welche Angaben sind für eine eindeutige Zuordnung notwendig?

Bitte verwenden Sie hierfür unser Online-Formular zur Erlösübermittlung. Das Online-Formular generiert einen individuellen Verwendungszweck, welcher eine schnelle und eindeutige Zuordnung der Erlöse sicherstellt. Alle für die Überweisung nötigen Angaben entnehmen Sie der E-Mail, die Sie im Anschluss erhalten. 

Kann unsere Schule auch ein ganz persönliches Schulpartnerprojekt über die Stiftung Tagwerk unterstützen?

Ja. Mit 25 oder 50 Prozent des Schulerlöses können Schulen ganz gezielt das von der Stiftung Tagwerk in Ruanda unterstützte Kinderfamilienprojekt fördern. Die Schulen erhalten hier jährlich einen ausführlichen Bericht über Entwicklungen und Fortschritte im Projekt. Beispielhaft wird eine der geförderten Kinderfamilien vorgestellt.

Wir haben bereits ein Partnerprojekt. Können wir trotzdem mitmachen?

Ja. Bundesweit engagieren sich viele Schulen aktiv für Projekte im In- und Ausland. Da wir diesen Einsatz unterstützen, haben Schulen, die sich für eine Teilnahme an der Kampagne  anmelden, die Möglichkeit, mit 25 oder 50 Prozent ihres Schulerlöses ein eigenes soziales Projekt zu fördern.

Schüler:innen und Eltern

Was steckt hinter der Kampagne?

Mit der Teilnahme an der Kampagne „Aktion Tagwerk“ setzt du dich aktiv für benachteiligte Kinder und Jugendliche in anderen Regionen der Welt ein und trägst mit dazu bei, ihnen eine Chance auf Bildung und eine gute Zukunft zu ermöglichen. Du zeigst, dass es dir nicht egal ist, was in der Welt passiert.

Wie kann ich mitmachen?

Es gibt drei verschiedene Formen der Teilnahme: einen Tagwerk-Job/Hilfsdienst übernehmen, einen Spendenlauf durchführen oder (Kreativ-)Aktion starten. Besprecht euch mit euren Klassenlehrer:innen und Mitschüler:innen. Hier findet ihr Ideen für euer Tagwerk.

Gibt es für die Teilnahme am Aktionstag ein bestimmtes Mindestalter?

Gemäß der Bewertung des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) ist die Teilnahme von Schüler:innen an der Kampagne „Aktion Tagwerk – Dein Einsatz zeigt Wirkung“ grundsätzlich keine Beschäftigung im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes, da der Aktionstag in Form einer Schulveranstaltung stattfindet und dabei der pädagogische und soziale Zweck im Vordergrund stehen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz findet daher auf Tätigkeiten im Rahmen des Aktionstages keine unmittelbare Anwendung. Demnach dürfen auch Schüler:innen unter 13 Jahren am Aktionstag einer ihrem Alter angemessenen Tätigkeit nachgehen.

Wie finde ich einen Tagwerk-Job?

Hier einige Tipps für die Jobsuche von anderen Tagwerker:innen:

Nachfragen im Freundes- und Bekanntenkreis, im Internet recherchieren, Social-Media-Kanälen von Unternehmen folgen, Firmen anschreiben oder anrufen; die Anrufe am besten vorher kurz vorbereiten oder jemanden bitten, über das Anschreiben der E-Mail zu lesen, eigene Interessen berücksichtigen, die Kampagne vorstellen und die eigene Motivation begründen können.

Warum brauche ich eine Arbeitsvereinbarung?

Die Arbeitsvereinbarung wird von allen Schüler:innen, die in einem Unternehmen arbeiten oder im privaten Familien- oder Freundeskreis Hilfstätigkeiten erledigen, benötigt. Die Vereinbarung schließen die Schüler:innen direkt mit den jeweiligen Jobpartner:innen ab. Die Arbeitsvereinbarung muss von dir und deinem Jobpartner ausgefüllt und unterschrieben werden. Die ausgefüllte Arbeitsvereinbarung gibst du dann in der Schule ab. Sie dient als Nachweis für die Teilnahme am Aktionstag.

Wo wird meine Spende eingesetzt?

Mit dem Erlös der Kampagne „Aktion Tagwerk – Dein Einsatz zeigt Wirkung“ werden Projekte für Kinder und Jugendliche in Ruanda, Uganda und weltweit unterstützt. Dein Engagement trägt mit dazu bei, den Kindern dort zu mehr Schutz und Rechten zu verhelfen. Bei allen Projekten wird auf Hilfe zur Selbsthilfe gesetzt. Die Stiftung Tagwerk möchte langfristig das Recht auf Bildung für Kinder und Jugendliche in den unterstützten Projekten sichern.

Was ist, wenn mir am Aktionstag etwas passiert? Bin ich an dem Tag versichert?

Ja. Alle Teilnehmenden sind über die Schule unfallversichert und über die Stiftung Tagwerk subsidiär haftpflichtversichert.

Jobpartner:innen

Wie kann ich mich als Jobpartner:in am Aktionstag der Kampagne „Aktion Tagwerk“ beteiligen?

Beteiligen können sich Unternehmen, Betriebe oder Privatpersonen. Ähnlich wie in einem Schnupperpraktikum erhalten junge Menschen am Aktionstag einen Einblick in die Arbeitswelt und unterstützen im Gegenzug Ihr Team für einen Tag. Für Arbeitgeber:innen ist dies auch eine Gelegenheit, ihren Betrieb oder ihr Unternehmen zu präsentieren und sich potenziellen Auszubildenden vorzustellen.

Wie sollten die Tätigkeiten bzw. Arbeitsangebote für Schüler:innen aussehen?

Der eintägige Schülerjob im Rahmen von „Aktion Tagwerk – Dein Einsatz zeigt Wirkung“ ist wie ein Schnupperpraktikum. Die Idee ist, die Schüler:innen in das jeweilige Berufsfeld einzuführen und sie leichte bzw. einfache Arbeiten auch selbst durchführen zu lassen.
Wir bitten alle Arbeitgeber:innen, darauf zu achten, dass die von den Schüler:innen ausgeübte Tätigkeit für diese geeignet ist und die allgemeinen Grundsätze des Jugendarbeitsschutzgesetzes und der Unfallverhütung beachtet werden.

Wie alt müssen die Schüler:innen sein?

Gemäß der Bewertung des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) ist die Teilnahme von Schüler:innen an der Kampagne „Aktion Tagwerk – Dein Einsatz zeigt Wirkung“ grundsätzlich keine Beschäftigung im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes, da der Aktionstag in Form einer Schulveranstaltung stattfindet und dabei der pädagogische und soziale Zweck im Vordergrund stehen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz findet daher auf Tätigkeiten im Rahmen des Aktionstages keine unmittelbare Anwendung. Demnach dürfen auch Schüler:innen unter 13 Jahren am Aktionstag einer ihrem Alter angemessenen Tätigkeit nachgehen.

Sind die Schüler:innen versichert, wenn sie bei mir jobben?

Ja. Da die Kampagne „Aktion Tagwerk – Dein Einsatz zeigt Wirkung“ im Rahmen einer Schulveranstaltung stattfindet, sind die Schüler:innen über die Schule unfallversichert. Zusätzlich besteht für alle eine subsidiäre Haftpflichtversicherung, die durch die Versicherungspartner von der Stiftung Tagwerk gestellt wird. Im Schadensfall melden Sie sich bitte umgehend im Bundesbüro der Stiftung Tagwerk. Für Arbeitgeber:innen treten, laut Auskunft der Bundesknappschaft, aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht weder eine Versicherungs- noch eine Beitragspflicht ein.

Gibt es eine schriftliche Vereinbarung?

Ja. Mit Hilfe einer von der Stiftung Tagwerk zur Verfügung gestellten Arbeitsvereinbarung, die die Schulen von uns erhalten, können Sie mit den Schüler:innen alle wichtigen Details zum Jobben festhalten.

Wie hoch sollte die Entlohnung für eine:n Schüler:in sein?

Hier gibt es keine festen Vorgaben. Die Teilnehmenden verhandeln ihren individuellen Lohn mit den Arbeitgeber:innen. Man sollte  jedoch beachten, dass die Bezahlung der Tätigkeit entspricht. Als Richtlinie kann ein Lohn von fünf Euro pro Stunde gelten.

Erhalte ich eine Zuwendungsbestätigung?

Nein. Laut Verfügungen der Finanzverwaltungen (Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main) ist es der Stiftung Tagwerk nicht gestattet, für den Einsatz der Schüler:innen im Rahmen der Kampagne „Aktion Tagwerk – Dein Einsatz zeigt Wirkung“ Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Dies gilt für Tätigkeiten in Unternehmen, aber auch für das Arbeiten in Privathaushalten (HMdF-Erlass vom 15.11.2011). Die Begründung dafür ist, dass es sich hierbei nicht um eine Spende handelt, sondern um einen Lohn für die Arbeitsleistung der Schüler:innen. Sie sind es, die ihren Lohn an die Stiftung Tagwerk spenden.

Wie erhalten die Schüler:innen ihren Lohn?

Die Arbeitgeber:innen verpflichten sich, den Lohn nach Abschluss des Aktionstages an die Stiftung Tagwerk zu überweisen oder an die teilnehmenden Schüler:innen in bar auszuzahlen.

Wie kann ich den Lohn abrechnen?

Für Jobpartner:innen wird wegen der Besonderheit des Projektes von einem steuerrechtlichen Abzug durch die Finanzämter abgesehen. Somit fallen keine der sonst bei Lohnzahlungen üblichen Verpflichtungen an: Es müssen weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden. Diese Ausgaben müssen daher nicht als Lohn verbucht werden, sondern können über das Kostenkonto „Aushilfe“ oder als „sonstige Kosten“ laufen und sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Als Beleg für die Buchhaltung wird die Arbeitsvereinbarung anerkannt.

Wo hilft meine Unterstützung?

Die Schüler:innen spenden ihren am Aktionstag verdienten Lohn für benachteiligte Kinder und Jugendliche in Ruanda, Uganda und weltweit. Für die Betreuung der Projekte setzt sich die Stiftung Tagwerk in Zusammenarbeit mit ihrem Partner, der Kinderhilfsorganisation Human Help Network e.V., ein.